Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2021 | S. 21–26Es folgt Seite №21

Nr. 5 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 17. Oktober 2019 i.S. A. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern – 6B_638/2019

Art. 6 Abs. 1 und 26 Abs. 1 und 2 TSchG; Art. 12 StGB; Art. 333 Abs. 1 und 350 Abs. 1 StPO: vorsätzliche und fahrlässige Tierquälerei; Änderung und Erweiterung der Anklage.

Gemäss Tierschutzgesetz muss, wer Tiere hält oder betreut, diese angemessen nähren, pflegen, ihnen die für ihr Wohlergehen notwendige Beschäftigung und Bewegungsfreiheit sowie soweit nötig Unterkunft gewähren. Wer vorsätzlich ein Tier…

[…]