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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2015 | S. 290–292Es folgt Seite №290

Nr. 47 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 17. Juli 2015 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 6B_407/2015

Art. 97 Abs. 1 BGG; Art. 9 BV: Willkürrüge; unrichtige Feststellung des Sachverhalts.

Die Neuheit von Tatsachen und Beweismitteln, auf die ein Revisionsgesuch gegen einen Strafbefehl gestützt wird, ist anhand des Strafbefehls sowie der diesem zugrunde liegenden Akten und Tatsachen zu beurteilen. Massgebend ist, was der zuständige Staatsanwalt konkret berücksichtigt hat.

Die ohne Einsicht in…

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