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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2015 | S. 290–290Es folgt Seite №290

Nr. 46 Obergericht Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, Beschluss vom 3. März 2015 i.S. A. gegen Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland und B. – BK.15.75

Art. 380 StPO: Beschwerde gegen endgültige oder nicht anfechtbare Entscheide.

Gegen die Abweisung eines Antrags auf Einstellung des Verfahrens kann keine Beschwerde geführt werden, andernfalls es eine Umgehung von Art. 380 StPO darstellen würde. (Regeste des Gerichts)

Art. 380 CPP: recours contre des prononcés définitifs ou non sujets à recours.

Le rejet d’une requête tendant au classement de…

[…]