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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2009 | S. 283–285Es folgt Seite №283

Nr. 59 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 19. November 2008 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich − 6B_116/2008

Art. 49, 62a Abs. 2, 63b Abs. 2 und Abs. 4 StGB: keine Gesamtstrafenbildung bei Strafvollzug wegen Nichtbewährung bei einer ambulanten Massnahme; Ermessen bei der ​Anrechnung des mit der ambulanten Behandlung verbundenen Freiheitsentzugs.

Begeht der Täter während der ambulanten Behandlung Straftaten, so wird ​die erfolglose ambulante Behandlung aufgehoben und ​die aufgeschobene Freiheitsstrafe…

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