Nr. 46 Obergericht des Kantons Bern, 2. Strafkammer, Urteil vom 15. November 2008 i.S. B. – SK-Nr. 2008/363
Art. 49 Abs. 1 StGB: Kumulation von Freiheitsstrafe und Geldstrafe.
Freiheits- und Geldstrafe sind keine gleichartigen Strafen i.S.v. Art. 49 Abs. 1 StGB, weshalb die Bildung einer Gesamtstrafe unzulässig ist; es ist eine Kumulation der Strafen vorzunehmen. Mangels gesetzlicher Grundlage ist es vorliegend auch nicht möglich, für das ausländerrechtliche Delikt statt einer Geldstrafe eine…
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