Nr. 8 Kantonsgericht St. Gallen, Anklagekammer, Entscheid vom 8. April 2011 i.S. A. gegen Untersuchungsamt St.Gallen – AK.2011.82
Art. 171, 271 Abs. 3 StPO: Berufsgeheimnis; Telefonüberwachung; Anwaltsgespräche.
Aufzeichnungen von Telefongesprächen zwischen einer beschuldigten Person und ihrer anwaltlichen Verteidigung unterliegen als geschützte Geheimnisse einem absoluten Verwertungsverbot, weshalb sie aus den Verfah- Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2014 | S. 19–22 Es folgt Seite № 20⬆rensakten…
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