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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2021 | S. 69–74Es folgt Seite №69

Der Geltungsbereich von Art. 47 BankG bei Auslandtaten – Besprechung von BGE 145 IV 1141

I. Einleitung

Eine Verletzung des Bankgeheimnisses verstösst in der Regel gegen privatrechtliche Normen. Einzelne Staaten sanktionieren Bankgeheimnisverletzungen zusätzlich noch strafrechtlich, wie dies die Schweiz über Art. 47 BankG gemacht hat.2 Angesichts dieser Tatsache ist die Frage, ob das Schweizer BankG auf im Ausland begangene Taten Anwendung findet, für den strafrechtlichen Schutz des…

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