Nr. 43 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 29. Oktober 2015 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen A. – 6B_182/2015
Art. 431 StPO; Art. 51 StGB: Genugtuung für Überhaft; Anrechnung von Untersuchungshaft.
Art. 431 StPO gewährleistet einen Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung bei rechtswidrigen Zwangsmassnahmen oder bei Überhaft. Überhaft liegt vor, wenn die Untersuchungs- respektive Sicherheitshaft unter Einhaltung der formellen und materiellen Voraussetzungen rechtmässig angeordnet wurde, die Haft aber…
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