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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2022 | S. 353–358Es folgt Seite №353

Nr. 37 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 21. Februar 2022 i.S. A.B. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_371/2021

Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO: Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens.

Gemäss Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO hat die beschuldigte Person Anspruch auf Entschädigung ihrer Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer ​Verfahrensrechte, wenn sie ganz oder teilweise freigesprochen oder das Verfahren gegen sie eingestellt wird. Zu den Aufwendungen gehören die Kosten…

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