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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2021 | S. 417–418Es folgt Seite №417

Bundesgericht schafft Klarheit zur haftrichterlichen Kompetenz

Die Staatsanwaltschaft führt das Vorverfahren.1 Sieht sie die Voraussetzungen als erfüllt an, beantragt sie dem Haftgericht die Versetzung des Beschuldigten in Untersuchungshaft. Sie kann eine lediglich befristete Haftdauer oder anstelle der Haft Ersatzmassnahmen beantragen. Im Haftverfahren ist sie Verfahrenspartei.2 Das Haftgericht prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die U-Haft…

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