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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2023 | S. 279–284Es folgt Seite №279

Nr. 29 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 9. November 2022 i.S. A. gegen Untersuchungsamt Altstätten – 1B_492/2022

Art. 90a SVG; Art. 197 Abs. 2 StPO: Einziehung von Motorfahrzeugen; Beschlagnahme.

Die Einziehungsvoraussetzungen gemäss Art. 90a Abs. 1 lit. a SVG sind bei einer qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG in der Regel erfüllt. Eine Einziehung kommt aber auch bei (nicht qualifiziert) groben Verkehrsregelverletzungen nach Art. 90 Abs. 2 SVG in Betracht. Dasselbe…

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