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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2023 | S. 111–114Es folgt Seite №111

Nr. 15 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 2. März 2022 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm – 1B_78/2022

Art. 222 i.V.m. Art. 382 Abs. 1 und Art. 393 Abs. 1 lit. c und Art. 382 Abs. 1 StPO: Beschwerde gegen einen Haftprüfungsentscheid des Zwangsmassnahmengerichts; rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des Entscheids nach Beendigung der Haft.

Nach Beendigung der Untersuchungshaft fehlt es an einem aktuellen praktischen Interesse für die Behandlung der Haftbeschwerde. Vom…

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