Nr. 7 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 5. Mai 2017 i. S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Schwyz – 6B_7/2017
Art. 336 Abs. 1 lit. b und Abs. 3, 356 Abs. 4 und 366 f. StPO: Einsprache gegen einen Strafbefehl; Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht; Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens; Abwesenheitsverfahren.
Bleibt die Einsprache erhebende Person in einem Strafbefehlsverfahren der Hauptverhandlung unentschuldigt fern und lässt sich auch nicht vertreten, gilt die Einsprache gegen den Strafbefehl…
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