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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2011 | S. 339–340Es folgt Seite №339

Nr. 56 Obergericht Solothurn, Strafkammer, Beschluss vom 9. Juni 2011 i.S. Staatsanwaltschaft gegen A. – STBER.2011.8

Art. 403 Abs. 1 lit. a, 428 Abs. 1 StPO: Berufungserklärung; Kosten für das Berufungsverfahren.

Bei fehlender mündlicher Eröffnung und Begründung des erstinstanzlichen Urteils kann auf die Erhebung von Kosten für das Berufungsverfahren verzichtet werden, wenn die ​Berufung in guten Treuen erhoben wurde, danach aber keine Berufungserklärung eingereicht oder die an- Aus der Zeitschriftforumpoe…

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