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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2011 | S. 341–344Es folgt Seite №341

Nr. 57 Bundesgericht, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 9. August 2011 i.S. X. gegen Regierungsrat des Kantons Zürich – 2C_121/2011

Art. 56 Ziff. 3 StGB; Art. 3, 47 Abs. 2, 122 Abs. 2 und 123 Abs. 2 BV: sachverständige Begutachtung bei Anordnung einer Massnahme; Kantonssouveränität; Organisationsautonomie der Kantone.

Die forensische Begutachtung ist eine hoheitliche Tätigkeit, weshalb die Wirtschafsfreiheit nicht zum Tragen kommt. Insbesondere gibt diese keinen Anspruch darauf, zu einer hoheitlichen oder amtlichen Tätigkeit…

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