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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2021 | S. 189–193Es folgt Seite №189

Nr. 17 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 10. März 2020 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_76/2020 und 6B_122/2020

Art. 29 Abs. 3 und 32 Abs. 2 BV; Art. 128 und 134 Abs. 2 StPO: amtliche Verteidigung; Pflichten; Rückzug der ​Berufung; Wechsel der amtlichen Verteidigung.

Die amtlich verteidigte beschuldigte Person hat gemäss Art. 29 Abs. 3 und 32 Abs. 2 BV einen grundrechtlichen Anspruch auf sachkundige, engagierte und effektive Wahrnehmung ihrer Parteiinteressen. Die von der beschuldigten Person beigezogene …

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