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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2020 | S. 369–374Es folgt Seite №369

Nr. 39 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 11. November 2019 i.S. A. gegen B. und C. – 1B_253/2019

Art. 115 und 118 StPO; Art. 292 StGB: Geschädigtenstellung; (Nicht-)Zulassung als Privatklägerschaft; strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt.

Als Privatklägerschaft gilt die geschädigte Person, die im Sinne von Art. 118 StPO erklärt, sich am Strafverfahren als Straf- oder Zivilklägerin zu beteiligen. Als «geschädigt» gilt die Person, die durch die Straftat in ihren Rechten unmittelbar…

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