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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2022 | S. 227–235Es folgt Seite №227

BGE-Praxis I/2022

BGE 147 IV 402 und 147 I 494 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts bis und mit 28.2.2022

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 13 StGB (Krankheitsbedingter Irrtum): Ein schuldunfähiger Beschuldigter kann sich nicht auf einen Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 StGB berufen, wenn seine irrige Vorstellung über die tatsächlichen Verhältnisse auf seine zur Schuldunfähigkeit führende psychische Erkrankung zurückgeht.1

Art. 30 und 186 StGB (Umfang des Strafantrags bei Dauerdelikten,…

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