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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2024 | S. 24–27Es folgt Seite №24

Nr. 5 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 24. August 2022 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_471/2022

Art. 85 und 88 StPO: Voraussetzungen der öffentlichen Bekanntmachung.

Ist eine förmliche Zustellung nach Art. 85 ff. StPO nicht möglich, kann unter den Voraussetzungen von Art. 88 StPO als ultima ratio eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Sie ist zulässig, wenn der Aufenthaltsort des Adressaten unbekannt ist und trotz zumutbarer Nachforschungen nicht ermittelt werden kann (lit. a), wenn eine…

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