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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2024 | S. 28–36Es folgt Seite №28

Sozialleistungsmissbrauch gemäss Art. 148a StGB

I. Einleitung

Der Straftatbestand des Sozialleistungsmissbrauchs (Art. 148a StGB) ist im Zuge der Umsetzung der am 28.11.2010 vom Volk angenommenen Ausschaffungsinitiative in das Strafgesetzbuch eingefügt worden.1 Die am 1.10.2016 in Kraft getretene Norm bildet einen Eckstein des strafrechtlichen Abwehrdispositivs gegen den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen.

Die Strafnorm des Art. 148a StGB b…

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