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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2022 | S. 448–454Es folgt Seite №448

BGE-Praxis II/2022

BGE 148 IV 155 und BGE 148 I 127 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts bis und mit 6.9.2022

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 2 Abs. 2 StGB (Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und [bedingter] Geldstrafe andererseits): Bussen und Geldstrafen sind keine gleichartigen Strafen. Bei einem übergangsrechtlichen Wechsel von einer Übertretung zu einem Vergehen oder umgekehrt stellt die Übertretungsbusse unabhängig von der Strafvollzugsmodalität und…

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