Einmischung in zivilrechtliche Angelegenheiten
Bemerkungen zu BGE 146 IV 231
Inhaltsübersicht:
- I. «Schuster, bleib bei deinem Leisten!»
- II. Am Anfang stand ein Angriff…
- III. …in der Mitte ein Schuldspruch…
- IV. …und am Ende der Freispruch
- V. Aber nicht alles ist am Ende gut
- VI. «iudex non calculat», ausser bei Fristen
- VII. Aller guten Dinge sind drei
- VIII. Entschädigungsansprüche als schlichte Folge von Berichten?
- IX. Es gibt nur eine Genugtuung
- X. Die Unschuldsvermutung verliert ihre Unschuld
- XI. Das Rätsel der Erheblichkeit
- XII. Wenn der Strafrichter sich ins Zivilrecht einmischt…
- XIII. …kommt es selten gut heraus
- XIV. Was das Bundesgericht nicht selbst beurteilen wollte
I. «Schuster, bleib bei deinem Leisten!»
Der Bundesgerichtsentscheid enthält Überlegungen, die grundlos über das eigentlich Nötige hinausgehen und geeignet sind, unter vorgeblich strafrechtlichen Gesichtspunkten falsche Weichen in rein zivilrechtlichen Fragen zu stellen.
II. Am Anfang stand ein Angriff…
Ende Juni 2015 wurde B. in einem Basler Park von einer Gruppe junger Männer belästigt…
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