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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2008 | S. 334–337Es folgt Seite №334

Nr. 67 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 02. Juni 2008 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen – 6B_538/2007, BGE 134 IV 241 (erweiterter Abdruck)

Art. 29 Abs 2 BV, Art. 46 Abs. 1 Satz 2, 49 StGB, Art. 63 aStGB, 47 StGB: Asperationsprinzip bei Gesamtstrafenbildung nach Widerruf des bedingten Strafvollzugs, Begründungspflicht bei Strafmasserhöhung durch die Rechtsmittelinstanz.

Es erscheint als wenig sachgerecht, für eine wegen eines Probezeitdelikts widerrufene und für vollziehbar erklärte ​Strafe einerseits und der für das…

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