Das «Interesse der Öffentlichkeit» gemäss Art. 53 lit. b StGB – Versuch einer Konkretisierung (Teil 2)
2. Zusammenhang zwischen dem Straftatbestand und dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung
a) Grundgedanke
Den einzelnen Straftatbeständen ist zu entnehmen, welche Rechtsgüter geschützt werden sollen. Es ist zu differenzieren zwischen Delikten gegen Interessen des Einzelnen und Delikten gegen Interessen der Allgemeinheit.
Bei nicht allzu schwer wiegenden Straftaten gegen Individualinteress…
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