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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2023 | S. 337–345Es folgt Seite №337

Nr. 34 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 22. Dezember 2022 i.S. A. gegen Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus – 6B_563/2021

Art. 131 Abs. 3, 141 Abs. 1 und 181 Abs. 2 StPO: Sicherstellung der notwendigen ​Verteidigung; Folgen der unterbliebenen Rechtsbelehrung der Auskunftsperson.

Sind die Voraussetzungen einer notwendigen ​Verteidigung gemäss Art. 130 und 131 StPO erfüllt, so ist die ​Verteidigung nach der ersten Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft, jedenfalls aber vor Eröffnung der Untersuchung sicherzustellen…

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