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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2022 | S. 340–346Es folgt Seite №340

Nr. 34 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 29. September 2021 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und Amt für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt – 6B_722/2021

Art. 104 Abs. 2, 382 Abs. 1, 397 und 405 ff. ​StPO: Parteistellung einer Vollzugsbehörde; Beschwerdeverfahren; Mündlichkeit; Teilnahmepflicht.

Die Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme erfolgt im selbstständigen nachträglichen Verfahren. Als Rechtsmittel steht die Beschwerde gemäss Art. 393 ff. ​StPO zur Verfügung, wobei zur Beschwerde legitimiert ist, wer die…

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