Zuständigkeit bei Beweisverboten im Strafverfahren
Inhaltsübersicht
- I. Vorbemerkungen
- II. Funktionen der Beschwerdeinstanz und des Sachgerichts
- III. Mögliche Abgrenzungsfaktoren
- 1. Gesetzliche Regelung der Beweiserhebung
- 2. Zuständigkeit zur Beweiswürdigung
- 3. Rechtlich geschütztes Interesse
- 4. Verfahrensverzögerungen/prozessökonomische Gesichtspunkte
- 5. Bindung des Sachgerichts an den Entscheid der Beschwerdeinstanz?
- 6. Berücksichtigung der Verfahrensrechte weiterer Personen
- 7. Fairness des Verfahrens und «Problematik» des Opfereinflusses
- 8. Unbestimmtheit der gesetzlichen Kriterien
- IV. Zusammenfassende Schlussfolgerungen für die Abgrenzung der Zuständigkeit
- V. Spezielles im Falle von Beweiserhebungen durch die erstinstanzlichen Gerichte
- VI. Schlussbetrachtung
I. Vorbemerkungen
Am 1.1.2011 trat die eidgenössische Strafprozessordung (StPO) in Kraft. Ungeregelt blieb, welche Strafbehörde in welchem Verfahrensstadium für die Durchsetzung von Beweisverboten (Art. 140 f. StPO) zuständig ist. In der kantonalen Rechtsprechung wurde diese Fragestellung bislang nicht einheitlich gelöst.1 Im Rahmen ihrer Masterarbeit am CCFW (MAS Forensics)2 hat sich die…
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