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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2014 | S. 295–299Es folgt Seite №295

Aus der Praxis der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Zürich

I. Beschwerdelegitimation

1. Grundsätzliches

Die StPO regelt die Legitimation zur Erhebung eines Rechtsmittels respektive einer Beschwerde in den Art. 381 und 382: Danach kann einerseits die Staatsanwaltschaft und andererseits jede Partei, die ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines Entscheides hat, ein Rechtsmittel ergreifen. Ein rechtlich geschütztes…

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