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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2024 | S. 20–24Es folgt Seite №20

Nr. 4 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 31. Januar 2023 i.S. A. gegen Dorothea Speich, c/o Staats- und Jugendanwaltschaft Glarus – 1B_601/2022

Art. 56 StPO: Ausstandsgesuch gegen eine Staatsanwältin; Rechtzeitigkeit und Begründung.

Ist ein Ausstandsgrund nach Art. 56 StPO geradezu offensichtlich gegeben, ist auf das Ausstandsgesuch einzutreten, auch wenn dieses verspätet eingereicht wird.

Nach Art. 56 tritt eine in einer Strafbehörde tätige Person, wozu auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gehören, unter anderem dann in den Ausstand,…

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