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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2010 | S. 10–13Es folgt Seite №10

Nr. 4 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 16. Februar 2009 i.S. X.Y. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft – 6B_748/2008

Art. 69 StGB: Einziehung von Gegenständen, die zum Zwecke des Versicherungsbetrugs fälschlicherweise als gestohlen gemeldet wurden; Deliktskonnex; künftige Gefährdung; unverhältnismässige Einziehung zur Vernichtung.

Meldet ein Beschuldigter Gegenstände zum Zwecke des Versicherungsbetrugs fälschlicherweise als gestohlen, ist nicht erforderlich, dass der Beschuldigte diese Gegenstände tatsächlich…

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