Nr. 31 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 22. Dezember 2020 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Abteilung 1 Luzern – 1B_616/2020
Art. 5 und 221 Abs. 1 lit. c StPO: Beschleunigungsgebot; Anordnung von Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr.
Gemäss Art. 5 Abs. 1 StPO nehmen die Strafbehörden die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss. Befindet sich eine beschuldigte Person in Haft, so wird ihr Verfahren vordringlich durchgeführt.
Gemäss Art. 221 Abs. 1 lit. c…
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