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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2024 | S. 43–47Es folgt Seite №43

Die Unterscheidung von Mittäterschaft und Gehilfenschaft im Steuerstrafrecht1

I. Einführung

Die Unterscheidung zwischen Mittäterschaft (Täterschaft) und Gehilfenschaft (Teilnahme) gehört zu den ältesten Kontroversen des allgemeinen Teils des Strafrechts und geschieht praxisgemäss immer auf den Umständen des Einzelfalls.5 Die Differenzierung zwischen Mittäterschaft und Gehilfenschaft ist auch im Steuerstrafrecht6 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer7 (s. Art…

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