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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2008 | S. 10–11Es folgt Seite №10

Nr. 3 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 28. August 2007 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Obergericht des Kantons Aargau, Strafgericht, 1. Kammer – 1B_173/2007

Art. 67 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 StPO/AG, Art. 38 Ziff. 1 aStGB/Art. 86 Abs. 1 StGB: Übermässige ​Haftdauer.

Hat die ​Haftdauer bereits zwei Drittel der ausgesprochenen Freiheitsstrafe überschritten und kann die Strafe im Rechtsmittelverfahren nicht erhöht werden, ist eine Prognose über die Gewährung der bedingten Entlassung unabdingbar. Die Sicherheitshaft sollte – besondere Umstände…

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