Nr. 21 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 25. Oktober 2017 i. S. X. und Y. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_178/2017 und 6B_191/2017
Art. 131 und 280 StPO: Sicherstellung der notwendigen Verteidigung; Eröffnung der Untersuchung; keine Genehmigungspflicht für eine «chemische Täterfalle».
Liegt ein Fall von notwendiger Verteidigung vor, so ist die Verteidigung gemäss Art. 131 Abs. 2 StPO nach der ersten Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft, jedenfalls aber vor Eröffnung der Untersuchung sicherzu- Aus der Zeitschriftforumpoena…
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