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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2022 | S. 206–212Es folgt Seite №206

Offene Fragen zu den Entschädigungsansprüchen und -folgen der Privatklägerschaft

I. Einleitung

Mit der Konstituierung als Privatklägerschaft erhält die geschädigte Person Parteistellung (Art. 104 Abs. 1 lit. b ​StPO). Mit der Konstituierung werden regelmässig zivilrechtliche Ansprüche aus der (mutmasslichen) Straftat auf dem Weg der Zivilklage geltend gemacht (vgl. Art. 122 ​StPO). Bei Verurteilung kann die beschuldigte Person zur Leistung einer angemessenen…

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