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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2017 | S. 171–177Es folgt Seite №171

Wie endgültig ist «endgültig»? – Von Willensmängeln beim ​Verzicht auf die Privatklägerschaft gemäss Art. 120 Abs. 1 StPO

I. Einführung

In der Praxis werden die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte regelmässig mit der Frage konfrontiert, inwiefern ein einmal geäusserter ​Verzicht auf die Stellung als Privatkläger oder Privatklägerin tatsächlich endgültig ist bzw. die entsprechenden Verzichtshandlungen rechtsgültig vorgenommen wurden. Gemäss Art. 120 Abs. 1 StPO kann die geschädigte bzw. die…

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