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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2017 | S. 171–177Es folgt Seite №171

Wie endgültig ist «endgültig»? – Von Willensmängeln beim Verzicht auf die Privatklägerschaft gemäss Art. 120 Abs. 1 StPO

I. Einführung

In der Praxis werden die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte regelmässig mit der Frage konfrontiert, inwiefern ein einmal geäusserter Verzicht auf die Stellung als Privatkläger oder Privatklägerin tatsächlich endgültig ist bzw. die entsprechenden Verzichtshandlungen rechtsgültig vorgenommen wurden. Gemäss Art. 120 Abs. 1 StPO kann die geschädigte bzw. die…

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