Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Schnittbereich von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung1
Inhaltsübersicht:
- I. Problemstellung
- II. Überlagerung von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
- III. Was gilt im Schnittbereich von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung?
- IV. Weitere Aspekte
I. Problemstellung
In der Praxis stellen sich im Zusammenhang mit Entführungen, Drohungen oder Erpressungen immer wieder Fragen zum Verhältnis von Gefahrenabwehr und Strafverfahren bzw. zu den Verantwortungsbereichen von Polizei und Staatsanwaltschaft: Wer ist bei einer Drohung oder Erpressung verantwortlich für die Beurteilung, ob Personen in Gefahr bzw. Schutzmassnahmen nötig sind? Wie weit…
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