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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2011 | S. 299–309Es folgt Seite №299

Geheime Erhebung von Beweisen nach StPO

I. Einleitung

1. Gegenstand der Untersuchung

Unter dem Titel «​GeheimeÜberwachungsmassnahmen» regelt die StPO fünf Kategorien von geheimen Beweiserhebungsmassnahmen, die (vorerst) ohne Kenntnis der Betroffenen durchgeführt werden können. Nach der Konzeption des Gesetzgebers handelt es sich um die einzigen geheimen Beweiserhebungen; alle anderen Beweiserhebungen sind bei voller Gewährung…

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