Die Bedeutung von Art. 4 EMRK für die Verfolgung von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft1
Inhaltsübersicht:
- I. Einleitung
- II. Art. 4 EMRK: Verbotsinhalt und staatliche Pflichten
- III. Wegweisendes Urteil zum Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft: Chowdury und andere v. Griechenland
- IV. Praxisbeispiel aus der Schweiz: Urteil im Genfer Baustellenfall
- V. Fazit
I. Einleitung
Verfahren wegen Menschenhandels fristen – obwohl in letzter Zeit häufiger Gegenstand medialer Berichterstattung – in der schweizerischen Strafjustiz ein Schattendasein.2 Dies gilt insbesondere für Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft: Seit der Inkraftsetzung des revidierten Tatbestands von Art. 182 StGB Ende 2006 ergingen lediglich gut ein Dutzend Urteile, die…
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