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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2021 | S. 200–206Es folgt Seite №200

Die Bedeutung von Art. 4 EMRK für die Verfolgung von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft1

I. Einleitung

Verfahren wegen Menschenhandels fristen – obwohl in letzter Zeit häufiger Gegenstand medialer Berichterstattung – in der schweizerischen Strafjustiz ein Schattendasein.2 Dies gilt insbesondere für Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft: Seit der Inkraftsetzung des revidierten Tatbestands von Art. 182 StGB Ende 2006 ergingen lediglich gut ein Dutzend Urteile, die…

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