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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2009 | S. 66–71Es folgt Seite №66

Nr. 12 EGMR, Grand Chamber, Case of Saadi v. Italy, Urteil vom 28. Februar 2008 – Application no. 37201/06

Art. 3 EMRK: non-refoulement-Prinzip bei Gefährdung der nationalen Sicherheit durch die abzuschiebende Person.

Die Vertragsstaaten haben das Recht, über Einreise, Aufenthalt oder Ausweisung ​einer Person zu entscheiden (§ 124). Die Abschiebung kann jedoch gegen Art. 3 EMRK verstossen und eine Verantwortlichkeit des abschiebewilligen Staates begründen, wenn der Person, die abgeschoben werden soll,…

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