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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2023 | S. 2–8Es folgt Seite №2

Nr. 1 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 19. November 2021 i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen A. – 1B_589/2021

Art. 64 Abs. 1 und 369 Abs. 7 StGB: Verwahrung; Sicherheitshaft; Berücksichtigung früherer Straftaten.

Hat der Täter eine unter Art. 64 Abs. 1 StGB fallende Straftat verübt, so ordnet das Gericht die Verwahrung an, wenn aufgrund der Persönlichkeitsmerkmale des Täters, der Tatumstände und seiner gesamten Lebensumstände ernsthaft zu erwarten ist, dass er weitere Taten dieser Art begeht (lit. a). Sind die…

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