Aller au contenu principal

Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2014 | p. 28–31Es folgt Seite №28

Nr. 12 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 28. Oktober 2013 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn – 1B_275/2013

Art. 90 Abs. 2–4, 90a Abs. 1 SVG: Voraussetzungen für die Einziehung von Kraftfahrzeugen.

Die von der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf eine spätere Einziehung angeordnete Beschlagnahme eines Motorfahrzeugs ist auf Beschwerde hin nur dann aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für eine Einziehung offensichtlich nicht erfüllt sind oder die Beschlagnahme nicht erforderlich ist, um die spätere…

[…]