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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2020 | p. 445–450Es folgt Seite №445

Nr. 47 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 23. Januar 2020 i. S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_722/2019

Art. 6 Abs. 5 aOBG: Haftung des Fahrzeughalters nach aOBG; Legalitätsprinzip; Unschuldsvermutung.

Ist nicht bekannt, wer eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen hat, so wird die Busse dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Fahrzeughalter auferlegt. Bezahlt der Halter die Busse nicht innert 30 Tagen, wird das ordentliche Verfahren gemäss Art. 6 Abs. 2 und 3 aOBG…

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