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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2022 | p. 307–314Es folgt Seite №307

Der Verzicht auf die Inanspruchnahme von Verteidigungsrechten

I. Die Verantwortung der Verteidigung für die Wahrnehmung der prozessualen Rechte der beschuldigten Person

Der schweizerische Strafprozess ist strukturell gesehen ein inquisitorisches Verfahren, d.h., die Verantwortung dafür, dass das Ziel des Verfahrens erreicht wird, liegt nicht bei den Parteien, sondern bei den das Verfahren leitenden staatlichen Organen,1 also zunächst einmal bei der das…

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