Amtliche Verteidigung vor Bundesgericht – Zugleich eine Besprechung von BGE 146 IV 3641
Inhaltsübersicht:
- I. Ausgangspunkt
- II. Zweierlei Zugang zum Recht als Folge
- III. Vermessung der relevanten Normen
- IV. Fazit
I. Ausgangspunkt
Im Strafverfahren auf kantonaler Stufe wird eine amtliche Verteidigung auf Antrag hin gewährt, wenn kein Bagatellfall vorliegt.2 Zudem muss eine Verteidigung von Gesetzes wegen sichergestellt werden, wenn es sich um einen Fall von notwendiger Verteidigung handelt.3 Notwendige Verteidigung liegt, vereinfacht ausgedrückt, vor, wenn der beschuldigten Person durch das Strafverfahren…
[…]