Die Strafbefehlsvoraussetzungen des «eingestandenen» oder «anderweitig ausreichend geklärten» Sachverhalts1
Inhaltsübersicht:
- I. Geltung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze – auch im Strafbefehlsverfahren
- II. Die Strafbefehlsvoraussetzung des «geklärten» Sachverhalts
- 1. Rechtsnatur der Strafbefehlsvoraussetzungen
- 2. Eingestandener oder anderweitig ausreichend geklärter Sachverhalt
I. Geltung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze – auch im Strafbefehlsverfahren
Erklärtes Ziel eines jeden Strafverfahrens ist die Erforschung der materiellen (historischen) Wahrheit.2 Ein Urteil, ob Schuld- oder Freispruch, soll in erster Linie gerecht und richtig sein.3 Wahrheit ist erforderlich, weil nur Schuldige verurteilt werden dürfen. Aufgrund des das Strafrecht dominierenden…
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