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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2022 | p. 206–212Es folgt Seite №206

Offene Fragen zu den Entschädigungsansprüchen und -folgen der Privatklägerschaft

I. Einleitung

Mit der Konstituierung als Privatklägerschaft erhält die geschädigte Person Parteistellung (Art. 104 Abs. 1 lit. b StPO). Mit der Konstituierung werden regelmässig zivilrechtliche Ansprüche aus der (mutmasslichen) Straftat auf dem Weg der Zivilklage geltend gemacht (vgl. Art. 122 StPO). Bei Verurteilung kann die beschuldigte Person zur Leistung einer angemessenen Entschädigung…

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