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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2021 | p. 27–32Es folgt Seite №27

Rechnungen als (taugliches) Tatobjekt einer Falschbeurkundung

Zum Anwendungsbereich des Art. 251 StGB

I. Die Pönalisierung der Falschbeurkundung durch Private: «gesetzgeberischer Sündenfall» oder notwendiges Instrument zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität?

Der unbestritten legitime Kern des Urkundenstrafrechts ist der Schutz der Echtheit von Urkunden.1 Die Teilnehmer des Rechtsverkehrs sollen darauf vertrauen können, dass Urkunden tatsächlich von dem stammen, der aus der Urkunde als…

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